Angebot meiner Praxis

Beratung

Psychotherapie:

 

Selbsterfahrung

Für Menschen, die nicht an einer krankheitswertigen, psychischen Störung leiden, kommt Psychotherapie nicht infrage. Wenn Sie aber trotzdem bestimmte Aspekte Ihres Verhaltens oder Erlebens besser verstehen möchten oder Ihre Persönlichkeit weiter entwickeln wollen, können Sie eine Selbsterfahrung machen. Sie findet in Einzelsitzungen statt und muss von Ihnen selbst bezahlt werden. Die Dauer der Selbsterfahrung und die Häufigkeit der Sitzungen richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Selbsterfahrung käme auch infrage, wenn jemand nicht möchte, dass seine Krankenkasse von einer Psychotherapie erfährt. Dann müssen wir je nach den anstehenden Problemen Umfang und Dauer der Maßnahme vereinbaren.  

 

Supervision

Supervision dient inzwischen in vielen sozialen Berufen als eine Maßnahme der Qualitätssicherung. Jeder, der mit anderen Menschen arbeitet, geht zu diesen eine Beziehung ein, die von bewussten und unbewussten Anteilen beider Partner beeinflusst wird. In der Supervision wird die Dynamik der entsprechenden Beziehung besprochen und verdeutlicht. Dadurch können eingefahrene Klinsch- oder Problembeziehungen besser verstanden und oft deutlich aufgelockert werden. Beispiele für zu supervidierende Beziehungen sind:

Wenn Sie sich für eine Beratung oder Therapie interessieren ...
  1. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit mir zu einem einmaligen Beratungsgespräch oder zu einem Vorgespräch für eine Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt völlig unkompliziert über die Chipkarte Ihrer Krankenkasse. Sie benötigen keine Überweisung.
  2. Praxisgebühr: Für Kinder- und Jugendliche fällt keine Praxisgebühr an. Wenn Sie einen Überweisungsschein eines Haus- oder Facharztes mitbringen, brauchen Sie keine 10 Euro zu bezahlen. Ansonsten müssen gesetzlich Versicherte einmal im Quartal die Praxisgebühr entrichten. Sie erhalten von mir eine Quittung. Diese können Sie im betreffenden Quartal bei jedem beliebigen Haus- oder Facharzt vorlegen, so dass Sie dort nicht noch einmal zur Kasse gebeten werden.
  3. Am Ende des ersten Beratungsgespräches bzw. der Vorgespräche ergibt sich die Indikation (Behandlungsempfehlung) für eine bestimmte Form von Psychotherapie. Diese Indikation werde ich ausführlich mit Ihnen besprechen.
  4. Für Kinder- und Jugendliche werden die Behandlungskosten direkt von der Gesetzlichen oder Privaten Krankenkasse getragen. Inwieweit bei Erwachsenen die Kosten dafür von den Krankenkassen übernommen werden, muss speziell im Einzelfall geprüft werden.
  5. Die Therapie erfolgt in Einzelsitzungen. Es finden eine bis drei Sitzungen pro Woche statt.